ErwGr. 17

DIR_2024_1712 · zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer

Menschen mit Behinderungen, und in besonderem Maße Frauen und Kinder, sind einem höheren Risiko ausgesetzt, Opfer von Menschenhandel zu werden. Die Mitgliedstaaten sollten bei der Bereitstellung von Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, Rechnung tragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2024

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