Zur Förderung der Dekarbonisierung, der Ressourceneffizienz und der Kreislaufwirtschaft sollten die BVT-Schlussfolgerungen in Fällen, in denen die im Rahmen des Informationsaustauschs zur Unterstützung der Festlegung der BVT bereitgestellten Daten hinreichend belastbar sind, mit den BVT assoziierte verbindliche Umweltleistungswerte und mit Zukunftstechniken assoziierte indikative Umweltleistungswerte für einzelne Prozesse mit ähnlichen Merkmalen, beispielsweise Energieträger, Rohstoffe, Produktionseinheiten und Endprodukte, und einem hohen Maß an unionsweiter Homogenität umfassen. In Fällen, in denen die Umweltleistung in hohem Maße von den spezifischen Gegebenheiten der Prozesse abhängt, sollten die BVT-Schlussfolgerungen auch Vergleichswerte für andere Fälle enthalten, die von den Betreibern in ihre Umweltmanagementsysteme aufzunehmen sind. Bei den mit den BVT assoziierten Umweltleistungswerten und den Richtwerten könnte es sich um Verbrauchswerte, um Werte für Ressourceneffizienz und Wiederverwendung, die sich auf Materialien sowie auf Wasser- und Energieressourcen beziehen, und um Abfallwerte und sonstige unter spezifischen Referenzbedingungen gemessene Werte handeln. Die Umweltleistungswerte und Richtwerte sollten unter Berücksichtigung der Ressourcen, die für den Umbau von Anlagen zum Zwecke der Verringerung der Treibhausgasemissionen erforderlich sind, sowie nachfragebedingter Schwankungen des Ressourcenbedarfs für bestimmte Produkte, wie z. B. Schwankungen des Wasserverbrauchs, festgelegt werden. Die zuständige Behörde sollte in der Genehmigung verbindliche Spannen für die Umweltleistung gemäß den BVT-Schlussfolgerungen sowie verbindliche Umweltleistungsgrenzwerte für Wasser und indikative Umweltleistungswerte für Abfälle und Ressourcen, bei denen es sich nicht um Wasser handelt, festlegen, die unter dem Gesichtspunkt der Umwelt nicht weniger streng sind als die verbindlichen Spannen, mit der Maßgabe, dass das untere Leistungsende der verbindlichen Spanne sichergestellt wird. Der Betreiber sollte die Richtwerte in das Umweltmanagementsystem aufnehmen.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.07.2024
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.