Art. 85 – Technische Vereinbarungen über den Betrieb von Erdgas- und Wasserstoffrohrleitungen mit Drittländern

DIR_2024_1788 · über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG

Diese Richtlinie berührt nicht die Freiheit der Fernleitungsnetzbetreiber, der Wasserstoffnetzbetreiber oder anderer Wirtschaftsteilnehmer, technische Vereinbarungen über Fragen zum Betrieb von Rohrleitungen zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittland aufrechtzuerhalten oder zu schließen, solange diese Vereinbarungen mit dem Unionsrecht und einschlägigen Entscheidungen der Regierungsbehörden der betreffenden Mitgliedstaaten vereinbar sind. Diese Vereinbarungen werden den Regulierungsbehörden der betreffenden Mitgliedstaaten mitgeteilt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.07.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 85 DIR_2024_1788 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 85 DIR_2024_1788 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.