Art. 15 – Bereitstellung statistischer Daten

DIR_2025_1788 · über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen

Die Mitgliedstaaten ermöglichen die Erhebung einschlägiger statistischer Daten über die Teilnahme von Unionsbürgern, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind, an den Wahlen zum Europäischen Parlament und stellen der Öffentlichkeit und der Kommission diese Daten – sofern vorhanden – zur Verfügung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.09.2025

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