Anhang III – PROGRAMME, PLÄNE, ZIELVORGABEN UND MAẞNAHMEN GEMÄẞ ARTIKEL 10

DIR_2025_2360 · zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz

1.Nationale Wiederherstellungspläne gemäß der Verordnung (EU) 2024/1991
2.Strategiepläne, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 zu erstellen sind
3.Regeln der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft und Aktionsprogramme für die als gefährdet ausgewiesenen Gebiete gemäß der Richtlinie 91/676/EWG
4.Erhaltungsmaßnahmen und prioritärer Aktionsrahmen für Natura 2000-Gebiete gemäß der Richtlinie 92/43/EWG
5.Maßnahmen zur Erreichung eines guten ökologischen und eines guten chemischen Zustands von Oberflächenwasserkörpern und eines guten chemischen und mengenmäßigen Zustands von Grundwasserkörpern in Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete gemäß der Richtlinie 2000/60/EG
6.Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagement in Hochwasserrisikomanagementplänen gemäß der Richtlinie 2007/60/EG
7.Dürremanagementpläne gemäß der EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel
8.Nationale Aktionsprogramme gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung
9.Nationale Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne gemäß Artikel 6 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt
10.Zielvorgaben gemäß der Verordnung (EU) 2018/841
11.Ziele gemäß der Verordnung (EU) 2018/842
12.Nationale Luftreinhalteprogramme gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2284 und gemäß dieser Richtlinie gemeldete Daten zur Überwachung der Auswirkungen der Luftverschmutzung auf Ökosysteme
13.Integrierte nationale Energie- und Klimapläne gemäß der Verordnung (EU) 2018/1999
14.Risikobewertungen und Katastrophenrisikomanagementplanung gemäß dem Beschluss Nr. 1313/2013/EU
15.Nationale Aktionspläne gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/128/EG
16.In den Umweltverträglichkeitsprüfungen, die gemäß der Richtlinie 2011/92/EU durchgeführt werden, genannte Maßnahmen zur Abschwächung und Risikominderung für Pläne und Projekte, die negative Auswirkungen auf den Boden haben könnten

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.11.2025

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