Anhang V – PHASEN UND GRUNDSÄTZE FÜR DIE STANDORTSPEZIFISCHE RISIKOBEWERTUNG

DIR_2025_2360 · zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz

1.Zur Beschreibung der Kontamination müssen die am Standort vorhandene Art der Kontaminanten (z. B. Schwermetalle, organische Kontaminanten usw.) sowie deren Quelle, Konzentration, chemische Form und Verteilung im Boden, im Ausgangsmaterial und im Grundwasser ermittelt werden. Das Vorhandensein und die Konzentration von Kontaminanten in den verschiedenen Medien werden durch Bodenproben und Untersuchungen am Standort und außerhalb davon ermittelt, falls der Verdacht auf eine Übertragung von Kontaminanten besteht. Kontaminanten, die mit potenziell kontaminierenden Tätigkeiten in Verbindung stehen, werden in den relevanten Medien unter Berücksichtigung der Umweltbedingungen und der physikalisch-chemischen Eigenschaften der Kontaminanten, die ihr Verhalten in der Umwelt beeinflussen, beprobt. Es werden natürliche und anthropogene Hintergrundwerte berücksichtigt.
2.Die Expositionsbewertung erfordert die Identifikation des Pfades, über den die Kontaminanten im Boden Rezeptoren erreichen können. Zu den Expositionspfaden können unter anderem Inhalation, Aufnahme über den Mund, Hautkontakt, Aufnahme durch Pflanzen sowie Migration in das Grundwasser gehören. Die Konzentrationen von Kontaminanten in den Expositionsmedien werden zur Schätzung der täglichen Aufnahmemenge mit den Expositionsparametern (z. B. Häufigkeit und Dauer der Exposition, Ausmaß der Aufnahme von Boden usw.) sowie Rezeptorenmerkmalen wie Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand in Beziehung gesetzt. Die Verknüpfung zwischen Quelle, Pfad und Rezeptor werden in einer grafischen, schematischen und vereinfachten Darstellung (konzeptuelles Standortmodell) zusammengefasst. Die Exposition darf durch direkte Analyse an der Expositionsstelle oder durch Modellierung der Übertragung eines Kontaminanten auf das Expositionsmedium bewertet werden.
3.Die Toxizitäts- oder Gefahrenbewertung umfasst die Bewertung der potenziell schädlichen Auswirkungen der Kontaminanten auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt in Abhängigkeit von Dosis und Dauer der Exposition. Bei der Toxizitäts- oder Gefahrenbewertung werden die inhärente Toxizität der Kontaminanten und die Anfälligkeit von verschiedenen exponierten Rezeptoren (Menschen und Ökosysteme) wie Tieren, Mikroorganismen, Pflanzen, Kindern, Schwangeren und älteren Menschen berücksichtigt. Die toxikologischen Daten werden verwendet, um die Referenzdosen oder -konzentrationen für die Risikobeschreibung zu schätzen.
4.Für die Risikobeschreibung müssen unter Einbeziehung der Informationen aus den vorangegangenen Schritten das Ausmaß und die Wahrscheinlichkeit schädlicher Auswirkungen des kontaminierten Standorts auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt eingeschätzt werden, wobei auch die Auswirkungen der Migration der Kontaminanten in andere Umweltmedien zu berücksichtigen sind. Mithilfe der Risikobeschreibung kann der Bedarf an Maßnahmen zur Risikominderung und zur Sanierung bewertet und priorisiert sowie sichergestellt werden, dass der Zustand des Bodens mit der gegenwärtigen und geplanten Landnutzung kompatibel ist. Außerdem können damit Bodensanierungs- oder Bodenbewirtschaftungsziele für einen Standort festgelegt werden, zum Beispiel um zulässige Höchstwerte einzuhalten oder standortspezifische risikobasierte Screening-Werte zu erreichen. Die Risikobewertung umfasst eine Vielzahl von Hypothesen und Unsicherheiten. Die Bewertung der Hypothesen und Unsicherheiten ist daher unerlässlich, um die Bedeutung der erzielten Ergebnisse vollständig verstehen und fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.11.2025

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