ErwGr. 29

DIR_2025_25 · zur Änderung der Richtlinien 2009/102/EG und (EU) 2017/1132 zur Ausweitung und Optimierung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht

Gesellschaften stoßen häufig auf Schwierigkeiten und administrative Hindernisse bei der Verwendung von Gesellschaftsinformationen, die bereits in ihrem nationalen Unternehmensregister verfügbar sind, in grenzüberschreitenden Situationen, einschließlich gegenüber zuständigen Behörden oder in Gerichtsverfahren in einem anderen Mitgliedstaat. Die im Unternehmensregister eines Mitgliedstaats verfügbaren Gesellschaftsdaten werden in einem anderen Mitgliedstaat häufig nicht ohne aufwendige Förmlichkeiten, die Kosten und Verzögerungen verursachen, anerkannt. Um grenzüberschreitende Tätigkeiten im Binnenmarkt zu erleichtern, sollten die Mitgliedstaaten daher sicherstellen, dass für beglaubigte Kopien von Dokumenten und Informationen, die sich auf Gesellschaften beziehen und aus Registern erlangt wurden, keine Legalisation oder ähnliche Förmlichkeit, wie etwa eine Apostille, verlangt wird. Der gleiche Ansatz sollte auch für Dokumente und Informationen, die über das System der Registervernetzung ausgetauscht werden, wie etwa Vorabbescheinigungen, sowie für notarielle Urkunden oder Verwaltungsdokumente für Verfahren im Anwendungsbereich dieser Richtlinie gelten, die in einem grenzüberschreitenden Kontext verwendet werden. Zu diesen Verfahren gehören die Gründung von Gesellschaften und die Eintragung von Zweigniederlassungen in einem anderen Mitgliedstaat, grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.01.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 29 DIR_2025_25 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 29 DIR_2025_25 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.