ErwGr. 27

DIR_2025_25 · zur Änderung der Richtlinien 2009/102/EG und (EU) 2017/1132 zur Ausweitung und Optimierung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht

Um grenzüberschreitende Verfahren für Gesellschaften weiter zu erleichtern und Förmlichkeiten wie etwa eine Apostille oder Übersetzung zu vereinfachen und zu verringern, sollte eine digitale EU-Vollmacht eingeführt werden. Die digitale EU-Vollmacht sollte auf einem mehrsprachigen gemeinsamen europäischen Muster beruhen, das Gesellschaften verwenden können, um eine Person zu ermächtigen, die Gesellschaft in bestimmten Verfahren mit grenzüberschreitender Dimension im Anwendungsbereich dieser Richtlinie zu vertreten. Dieses Muster sollte zumindest die Datenfelder über den Umfang der Vertretung, die zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigte Person und die Art der Vertretung umfassen. Die digitale EU-Vollmacht würde gemäß nationalen rechtlichen Anforderungen erstellt. Sie sollte als Nachweis für die Berechtigung der ermächtigten Person zur Vertretung der Gesellschaft anerkannt werden. Dies sollte nationale Vorschriften über die Gründung von Gesellschaften und Beschränkungen der Ausübung von Vollmachten im Allgemeinen unberührt lassen. Die digitale EU-Vollmacht sollte die in der Verordnung (EU) 2024/1183 des Europäischen Parlaments und des Rates (12) festgelegten Anforderungen an die elektronische Attributsbescheinigung und die technischen Spezifikationen der Brieftasche für die Europäische Digitale Identität erfüllen, um eine gemeinsame Lösung mit erhöhter Benutzerfreundlichkeit sicherzustellen. Dies würde dazu beitragen, sowohl den administrativen als auch den finanziellen Aufwand für die Mitgliedstaaten zu verringern, indem das Risiko der Entwicklung paralleler Systeme, die nicht unionsweit interoperabel sind, gesenkt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.01.2025

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