ErwGr. 25

DIR_2025_25 · zur Änderung der Richtlinien 2009/102/EG und (EU) 2017/1132 zur Ausweitung und Optimierung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht

Die Richtlinie (EU) 2017/1132 enthält Maßnahmen, die nicht nur sicherstellen sollen, dass Gesellschaftsinformationen offengelegt werden, sondern auch, dass sich Dritte auf sie verlassen können. Zudem wurden mit der Richtlinie (EU) 2019/1151 verbindliche Standards für Kontrollen in Bezug auf die vollständig online erfolgende Gründung von Gesellschaften und die vollständig online erfolgende Eintragung von Zweigniederlassungen eingeführt. Die vorliegende Richtlinie sieht ein umfassendes Maßnahmenpaket vor, das darüber hinaus dazu beitragen wird, sicherzustellen, dass die Gesellschaftsdokumente und -informationen in Registern sachlich richtig und aktuell sind. Die Bestimmungen in dieser Richtlinie zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Verwendung von Gesellschaftsdokumenten und -informationen bauen auf diesen bereits bestehenden Standards für Kontrollen sowie auf dem umfassenden Maßnahmenpaket auf, das mit dieser Richtlinie eingeführt wird, um die sachliche Richtigkeit und Verlässlichkeit von Gesellschaftsinformationen sicherzustellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.01.2025

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