Art. 369xi

DIR_2025_516 · zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter

Für die Zwecke dieser Sonderregelung ist der innergemeinschaftliche Erwerb von Gegenständen in dem Mitgliedstaat, in den die Gegenstände versandt oder befördert werden, steuerfrei.
Unbeschadet des Artikels 214 Absatz 1 begründet der in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannte innergemeinschaftliche Erwerb von Gegenständen keine Registrierungspflicht gemäß Artikel 214 Absatz 1.
Für die Zwecke der Artikel 16, 18, 26, 185 bis 189 und 192 gilt die Steuerbefreiung nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels als Ausübung des Rechts auf vollen Vorsteuerabzug für die Mehrwertsteuer, die ohne diese Befreiung geschuldet würde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.03.2025

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