ErwGr. 47

DIR_2026_470 · zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen

Die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2024/1760 über den Plan zur Minderung der Folgen des Klimawandels wurden als unverhältnismäßig erachtet, insbesondere wegen des Verwaltungsaufwands für Unternehmen und zuständige Behörden, und könnten zu Rechtsunsicherheit führen. Diese Bestimmungen müssen aufgehoben werden, um die Verpflichtungen zu straffen und eine gezieltere und effizientere Umsetzung der genannten Richtlinie zu unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

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