ErwGr. 21

DIR_2026_804 · zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz

Um für Konvergenz zwischen den Verfahren der Einlagensicherungssysteme zu sorgen, bei der Inanspruchnahme von Einlagen Rechtssicherheit für Einleger zu gewährleisten und um operative Hürden für Einlagensicherungssysteme zu vermeiden, ist es wichtig, einen angemessen langen Zeitraum festzulegen, innerhalb dessen Einleger die Erstattung ihrer Einlagen verlangen können, wenn das Einlagensicherungssystem bei einer Auszahlung die Einleger nicht innerhalb der in der Richtlinie 2014/49/EU festgelegten Fristen entschädigt hat. Jegliche derartige Forderung sollte vom Einlagensicherungssystem geprüft werden, auch in Fällen, in denen der Antragsteller noch nicht durch eine gerichtliche Entscheidung als Einleger anerkannt worden ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.04.2026

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 21 DIR_2026_804 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 21 DIR_2026_804 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.