Art. 61 – Aufhebungen

REG_2006_1013 · über die Verbringung von Abfällen

(1)Die Verordnung (EWG) Nr. 259/93 und die Entscheidung 94/774/EG werden mit Wirkung ab dem 12. Juli 2007 aufgehoben.
(2)Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung (EWG) Nr. 259/93 gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung.
(3)Die Entscheidung 1999/412/EG wird mit Wirkung vom 1. Januar 2008 aufgehoben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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