Art. 11 – Haushalt

REG_2006_1082 · über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)

(1)Der EVTZ stellt einen jährlichen Haushaltsplan auf, der von der Versammlung verabschiedet wird und der insbesondere einen Teil betreffend die laufenden Kosten sowie erforderlichenfalls einen operativen Teil enthält.
(2)Die Erstellung des Abschlusses, erforderlichenfalls einschließlich des dazugehörigen Jahresberichts, sowie die Prüfung und die Offenlegung dieses Abschlusses erfolgen nach den Bestimmungen des Artikels 2 Absatz 1 Buchstabe c.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 11 REG_2006_1082 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 11 REG_2006_1082 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.