Art. 12 – Nicht zugängliche Daten

REG_2007_1303 · mit den Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1966/2006 des Rates über die elektronische Erfassung und Übermittlung von Daten über Fangtätigkeiten und die Fernerkundung

(1)Stellen die zuständigen Behörden eines Küstenmitgliedstaats fest, dass sich ein Schiff, das die Flagge eines anderen Mitgliedstaats führt, in ihren Gewässern befindet, und haben sie nicht gemäß Artikel 15 Zugang zu den Daten, so fordern sie die zuständigen Behörden des Flaggenmitgliedstaats auf, ihnen den Zugang zu sichern.
(2)Wird der in Absatz 1 genannte Zugang nicht innerhalb von vier Stunden nach dieser Aufforderung gewährleistet, teilt der Küstenmitgliedstaat dies dem Flaggenmitgliedstaat mit. Bei Eingang der Mitteilung übermittelt der Flaggenmitgliedstaat dem Küstenmitgliedstaat die Daten unverzüglich mit jedwedem verfügbaren elektronischen Mittel.
(3)Erhält der Küstenmitgliedstaat die in Absatz 2 genannten Daten nicht, so übermittelt der Kapitän oder der Eigner des Schiffs oder deren Vertreter die Daten und eine Kopie der in Artikel 8 genannten Rückmeldung nach Anfrage mit den verfügbaren elektronischen Mitteln an die zuständigen Behörden des Küstenmitgliedstaats.
(4)Kann der Kapitän oder der Eigner des Schiffs oder deren Vertreter den zuständigen Behörden des Küstenmitgliedstaats keine Kopie der in Artikel 8 genannten Rückmeldung übermitteln, so darf das betreffende Schiff so lange nicht in den Gewässern des Küstenmitgliedstaats fischen, bis der Kapitän oder der Eigner diesen Behörden eine Kopie der Rückmeldung oder der in Artikel 6 Absatz 1 genannten Daten vorlegen kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 12 REG_2007_1303 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 12 REG_2007_1303 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.