mit den Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1966/2006 des Rates über die elektronische Erfassung und Übermittlung von Daten über Fangtätigkeiten und die Fernerkundung
REG_2007_1303 · 33 Normen
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
- ErwGr. 4
- ErwGr. 5
- ErwGr. 6
- ErwGr. 7
- ErwGr. 8
- ErwGr. 9
- ErwGr. 10
- ErwGr. 11
- ErwGr. 12
- Art. 1Geltungsbereich
- Art. 2Verzeichnis der Marktbeteiligten und der Schiffe
- Art. 3Begriffsbestimmungen
- Art. 4Von den Schiffskapitänen oder ihren Vertretern zu übermittelnde Daten
- Art. 5Von den für die Erstvermarktung oder Übernahme zuständigen Einrichtungen oder Personen zu übermittelnde Daten
- Art. 6Häufigkeit der Übermittlung
- Art. 7Format der Datenübertragung von einem Schiff an die zuständige Behörde seines Flaggenstaats
- Art. 8Rückmeldungen
- Art. 9Freistellungen
- Art. 10Vorschriften für den Fall eines technischen Versagens oder des Ausfalls des elektronischen Aufzeichnungs- und Berichterstattungssystems
- Art. 11Nichtempfang von Daten
- Art. 12Nicht zugängliche Daten
- Art. 13Daten über das Funktionieren des elektronischen Berichterstattungssystems
- Art. 14Format für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten
- Art. 15Datenzugang
- Art. 16Datenaustausch unter den Mitgliedstaaten
- Art. 17Einzige Behörde
- Art. 18Inkrafttreten
mit den Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1966/2006 des Rates über die elektronische Erfassung und Übermittlung von Daten über Fangtätigkeiten und die Fernerkundung ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.