Art. 69 – Aufhebung

REG_2007_498 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates über den Europäischen Fischereifonds

Die Verordnungen (EG) Nr. 2722/2000, (EG) Nr. 908/2000 und (EG) Nr. 366/2001 werden aufgehoben. Verweise auf die aufgehobenen Verordnungen gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung.
Die aufgehobenen Verordnungen finden auf die im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 genehmigte Intervention weiterhin Anwendung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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