mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates über den Europäischen Fischereifonds
REG_2007_498 · 235 Normen
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- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Besondere Bestimmungen für bestimmte operationelle Programme
- Art. 3Gliederung und Übermittlung der operationellen Programme
- Art. 4Öffentliche Zuschüsse für die endgültige Einstellung der Fangtätigkeit
- Art. 5Öffentliche Zuschüsse für die vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit
- Art. 6Investitionen an Bord von Fischereifahrzeugen und im Hinblick auf die Selektivität
- Art. 7Kleine Küstenfischerei
- Art. 8Sozioökonomische Ausgleichszahlungen für die Verwaltung der gemeinschaftlichen Fischereiflotte
- Art. 9Bereich der Interventionen bei der Aquakulturproduktion
- Art. 10Maßnahmen zur Förderung produktiver Investitionen in der Aquakultur
- Art. 11Umweltschutzmaßnahmen in der Aquakultur
- Art. 12Veterinärmaßnahmen
- Art. 13Binnenfischerei
- Art. 14Investitionen in den Bereichen Verarbeitung und Vermarktung
- Art. 15Kollektive Aktionen
- Art. 16Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung der Wasserfauna und -flora
- Art. 17Anlandestellen
- Art. 18Erschließung neuer Absatzmöglichkeiten und Ausarbeitung von Werbekampagnen
- Art. 19Pilotprojekte
- Art. 20Umbau von Fischereifahrzeugen zum Zwecke der Umwidmung
- Art. 21Ziele und Mittel
- Art. 22Geografisches Gebiet der Anwendung der Prioritätsachse 4
- Art. 23Verfahren und Kriterien für die Auswahl der Gruppen
- Art. 24Strategie für die örtliche Entwicklung
- Art. 25Umsetzung der Strategie für die örtliche Entwicklung
- Art. 26Gemeinsame Bestimmungen für die Prioritätsachsen 1 bis 4
- Art. 27Zwischenbewertungen
- Art. 28Beschreibung der Informations- und Publizitätsmaßnahmen im operationellen Programm und in den Jahres- und Abschlussberichten über die Durchführung
- Art. 29Maßnahmen zur Information potenzieller Begünstigter
- Art. 30Maßnahmen zur Information der Begünstigten
- Art. 31Aufgaben der Verwaltungsbehörde im Zusammenhang mit den Informations- und Publizitätsmaßnahmen für die Öffentlichkeit
- Art. 32Aufgaben der Begünstigten im Zusammenhang mit den Informations- und Publizitätsmaßnahmen für die Öffentlichkeit
- Art. 33Technische Merkmale der Informations- und Publizitätsmaßnahmen auf Ebene der Vorhaben
- Art. 34Allgemeine Bestimmungen für sämtliche Finanzierungsinstrumente
- Art. 35Für alle Finanzierungsinstrumente geltende Bedingungen
- Art. 36Besondere Bedingungen für Holding-Fonds
- Art. 37Besondere Bedingungen für Risikokapitalfonds, Garantiefonds und Kreditfonds
- Art. 38Zwischengeschaltete Stellen
- Art. 39Verwaltungsbehörde
- Art. 40Auf Anforderung der Kommission zu übermittelnde Angaben zu Vorhaben
- Art. 41Prüfpfad
- Art. 42Prüfung von Vorhaben
- Art. 43Stichproben
- Art. 44Von der Prüfbehörde einzureichende Unterlagen
- Art. 45Verfügbarkeit der Unterlagen
- Art. 46Von der Bescheinigungsbehörde einzureichende Unterlagen
- Art. 47Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme
- Art. 48Angaben zu der Verwaltungsbehörde, der Bescheinigungsbehörde und den zwischengeschalteten Stellen
- Art. 49Angaben zu der Prüfbehörde und den in Artikel 61 Absatz 3 der Grundverordnung genannten Stellen
- Art. 50Bewertung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme
- Art. 51Allgemeine Abweichungen
- Art. 52Einrichtung von Stellen und Verfahren, die durch nationales Recht geregelt werden
- Art. 53Sonderbestimmungen für nach nationalem Recht eingerichtete Stellen und Verfahren
- Art. 54Definitionen
- Art. 55Erste Berichterstattung — Abweichungen
- Art. 56Dringende Fälle
- Art. 57Mitteilung über die Weiterbehandlung und Nichtwiedereinziehung
- Art. 58Elektronische Übermittlung
- Art. 59Erstattung von Gerichtskosten
- Art. 60Kontakte mit den Mitgliedstaaten
- Art. 61Verwendung der Informationen
- Art. 62Bereitstellung von Informationen für Ausschüsse
- Art. 63Unregelmäßigkeiten unterhalb des Schwellenwerts
- Art. 64Computergestütztes System für den Datenaustausch
- Art. 65Inhalt des computergestützten Systems für den Datenaustausch
- Art. 66Betrieb des computergestützten Systems für den Datenaustausch
- Art. 67Übermittlung von Daten durch das computergestützte System für den Datenaustausch
- Art. 68Schutz von personenbezogenen Daten
- Art. 69Aufhebung
- Art. 70Inkrafttreten
- Anhang IVTECHNISCHE PARAMETER FÜR DIE AUSWAHL DER ZUFALLSSTICHPROBEN NACH ARTIKEL 43 (STICHPROBEN)
- Anhang VIIIMUSTER FÜR DIE ERKLÄRUNG BEIM TEILABSCHLUSS EINES OPERATIONELLEN PROGRAMMS GEMÄSS ARTIKEL 44 ABSATZ 5
- Anhang XIIIVORAUSSCHÄTZUNG DER ZAHLUNGSANTRÄGE
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