ErwGr. 29

REG_2007_498 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates über den Europäischen Fischereifonds

Um den durch das Berichterstattungssystem entstehenden Verwaltungsaufwand zu begrenzen und gleichzeitig das erforderliche Informationsniveau sicherzustellen, sollten die Mitgliedstaaten — unbeschadet der aus Artikel 60 Buchstabe f der Grundverordnung unmittelbar erwachsenden Verpflichtungen — nicht verpflichtet sein, Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Beträgen unter einem bestimmten Schwellenwert zu melden, sofern die Kommission dies nicht ausdrücklich verlangt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 29 REG_2007_498 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 29 REG_2007_498 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.