ErwGr. 31

REG_2007_498 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates über den Europäischen Fischereifonds

Gemäß der Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (6) ist es unter Berücksichtigung des Sicherheits- und Vertraulichkeitsniveaus, das zur Verwaltung der Mittel aus dem EFF erforderlich ist, des Stands der Technik und einer Kosten-Nutzen-Analyse erforderlich, die Verwendung einer elektronischen Signatur zu verlangen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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