ErwGr. 27

REG_2007_498 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates über den Europäischen Fischereifonds

Im Rahmen ihrer Verwaltungs- und Kontrollverpflichtungen müssen die Mitgliedstaaten Unregelmäßigkeiten melden und begleiten. Die Durchführungsbestimmungen hierfür sind in der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 der Kommission vom 11. Juli 1994 betreffend Unregelmäßigkeiten und die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung der Strukturpolitiken sowie die Einrichtung eines einschlägigen Informationssystems (5) enthalten. Der Klarheit und Vereinfachung halber sollten diese Bestimmungen in die vorliegende Verordnung aufgenommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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