Art. 47 – Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme

REG_2007_498 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates über den Europäischen Fischereifonds

Die Beschreibung der in Artikel 71 Absatz 1 der Grundverordnung genannten Verwaltungs- und Kontrollsysteme für die operationellen Programme umfasst Angaben zu den in Artikel 57 derselben Verordnung aufgeführten Punkten sowie die Angaben gemäß den Artikeln 48 und 49 der vorliegenden Verordnung.
Diese Angaben werden nach dem Muster in Anhang XII Teil A der vorliegenden Verordnung übermittelt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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