Art. 49 – Angaben zu der Prüfbehörde und den in Artikel 61 Absatz 3 der Grundverordnung genannten Stellen

REG_2007_498 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates über den Europäischen Fischereifonds

Der Mitgliedstaat übermittelt der Kommission in Bezug auf die Prüfbehörde und die in Artikel 61 Absatz 3 der Grundverordnung genannten Stellen folgende Angaben:
a)die Beschreibung ihrer jeweiligen Aufgaben und ihrer Beziehungen zueinander,
b)den Organisationsplan der Prüfbehörde und jeder Stelle, die an der Durchführung von Prüfungen in Bezug auf das operationelle Programm beteiligt sind, mit einer Beschreibung, wie deren Unabhängigkeit gewährleistet wird, sowie mit Angabe der indikativen Zahl der zugewiesenen Stellen und der Qualifikation oder Erfahrung des Personals,
c)Verfahren zur Überwachung der Umsetzung von in den Prüfberichten enthaltenen Empfehlungen und Abhilfemaßnahmen,
d)gegebenenfalls die Verfahren für die Überwachung der Tätigkeiten der Stellen, die an der Durchführung von Prüfungen in Bezug auf das operationelle Programm beteiligt sind, durch die Prüfbehörde,
e)die Verfahren für die Erstellung des jährlichen Kontrollberichts und der Abschlusserklärung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 49 REG_2007_498 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 49 REG_2007_498 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.