Art. 118 – Übermittlung der zwischen den teilnehmenden Ländern getroffenen Regelungen

REG_2007_718 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)

Zusätzlich zu den in Artikel 115 Absätze 2 und 3 aufgeführten Informationen enthält die Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme die zwischen den teilnehmenden Ländern getroffenen Regelungen, damit die Verwaltungsbehörde, die Bescheinigungsbehörde und die Prüfbehörde die sich aus dieser Verordnung ergebenden Aufgaben wahrnehmen und gewährleisten können, dass die teilnehmenden Länder ihre Pflicht zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter Beträge aus Artikel 114 Absatz 2 erfüllen.
Diese Regelungen werden zusammen mit den in Artikel 121 genannten Bestimmungen über die Vorschriften und Verfahren für die öffentliche Beschaffung in eine schriftliche Vereinbarung zwischen den teilnehmenden Ländern aufgenommen und der Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme nach Artikel 115 als Anlage beigefügt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 118 REG_2007_718 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 118 REG_2007_718 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.