Art. 4 – Prioritäten der Hilfe

REG_2007_718 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)

Die Hilfe für ein bestimmtes begünstigtes Land stützt sich — sofern vorhanden — auf die in den folgenden Unterlagen festgelegten Prioritäten:
— Europäische Partnerschaft,
— Beitrittspartnerschaft,
— nationales Programm zur Übernahme des Besitzstands,
— Berichte und Strategiepapier im jährlichen Erweiterungspaket der Kommission,
— Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen,
— Verhandlungsrahmen.
Auch die in den einzelstaatlichen Strategien festgelegten Prioritäten werden berücksichtigt, sofern sie mit den Zielen und dem Anwendungsbereich der Heranführungshilfe nach der IPA-Verordnung vereinbar sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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