Art. 9 – Anlaufphase des gemeinsamen operationellen Programms

REG_2007_951 · mit Durchführungsvorschriften für Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments

(1)Nach Annahme des gemeinsamen operationellen Programms durch einen Kommissionsbeschluss läuft das Programm in den Mitgliedstaaten unmittelbar an, wobei auf die für die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments vorgesehenen Mittel aus Rubrik 1B der Finanziellen Vorausschau (Interinstitutionelle Vereinbarung 2006/C 139/01) (2) zurückgegriffen wird. Außerdem sind gemeinsame Maßnahmen möglich, die für das Anlaufen des Programms erforderlich sind, wie beispielsweise a) die Unterstützung der gemeinsamen Verwaltungsstelle und des gemeinsamen technischen Sekretariats bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit; b) die Veranstaltung der ersten Sitzungen des Monitoringausschusses, in denen auch die Partnerländer vertreten sind, die die Finanzierungsvereinbarung noch nicht unterzeichnet haben; c) die Vorbereitung und Einleitung der Vergabeverfahren oder der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, gegebenenfalls vorbehaltlich der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarungen.
(2)Der in Absatz 1 genannte Kommissionsbeschluss gilt für jedes Partnerland des Programms, sobald mit dem betreffenden Land eine Finanzierungsvereinbarung nach Artikel 10 geschlossen wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 9 REG_2007_951 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 9 REG_2007_951 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.