Art. 5 – Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über die Umstrukturierungsprogramme

REG_2008_1145 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates hinsichtlich der nationalen Umstrukturierungsprogramme für den Baumwollsektor

Die Mitgliedstaaten machen das Umstrukturierungsprogramm, seine Änderungen, den Bericht über die Durchführung des Programms und alle einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zu dem Programm auf einer Website öffentlich zugänglich.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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