Art. 110

REG_2008_215 · über die Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds

(1)Finanzhilfeanträge sind schriftlich einzureichen.
(2)Finanzhilfeanträge sind zulässig, wenn sie eingereicht werden von a) juristischen Personen, wobei Finanzhilfeanträge von Einrichtungen, die nach dem geltenden nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, zulässig sein können, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und die finanzielle Haftung übernehmen; b) natürlichen Personen, wenn dies aufgrund der Art oder Merkmale der Maßnahme oder des vom Antragsteller verfolgten Ziels erforderlich ist.
(3)Antragstellern, die sich zum Zeitpunkt des Verfahrens zur Gewährung einer Finanzhilfe in einer der in Artikel 96 Absatz 1, Artikel 97 und Artikel 99 Absatz 2 Buchstabe a genannten Situationen befinden, darf keine Finanzhilfe gewährt werden. Die Antragsteller müssen bestätigen, dass sie sich nicht in einer der in Unterabsatz 1 genannten Situationen befinden. Der Anweisungsbefugte kann jedoch davon absehen, diese Bestätigung bei Finanzhilfen von sehr geringem Wert zu verlangen.
(4)Der Anweisungsbefugte kann gegen den Antragsteller verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen verhängen, die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind. Derartige Sanktionen können auch gegen Empfänger verhängt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung oder im Zuge der Ausführung der Finanzhilfevereinbarung bei der Mitteilung der vom Anweisungsbefugten geforderten Auskünfte falsche Erklärungen abgegeben oder diese Auskünfte nicht erteilt haben. Artikel 99 gilt entsprechend.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 110 REG_2008_215 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 110 REG_2008_215 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.