Art. 72

REG_2008_215 · über die Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds

Der zuständige Anweisungsbefugte, der eine rechtliche Verpflichtung einträgt, überzeugt sich von Folgendem:
a)Deckung der Verpflichtung durch die entsprechende Mittelbindung;
b)die Ausgabe ist ordnungsgemäß und steht in Einklang mit den geltenden Bestimmungen insbesondere des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens, des Übersee-Assoziationsbeschlusses, des Internen Abkommens und dieser Verordnung sowie mit allen zur Durchführung dieser Bestimmungen erlassenen Rechtsakten;
c)Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 72 REG_2008_215 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 72 REG_2008_215 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.