Art. 97

REG_2008_215 · über die Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds

Von der Auftragsvergabe ausgeschlossen sind Bewerber oder Bieter, die zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für diesen Auftrag
a)sich in einem Interessenkonflikt befinden;
b)im Zuge der Mitteilung der vom öffentlichen Auftraggeber für die Teilnahme an der Ausschreibung verlangten Auskünfte falsche Erklärungen abgegeben oder die verlangten Auskünfte nicht erteilt haben;
c)eines der in Artikel 96 Absatz 1 genannten Kriterien für den Ausschluss von der Teilnahme an der betreffenden Ausschreibung erfüllen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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