Art. 17 – Verwendung von Daten zur Erstellung von Berichten und Statistiken

REG_2008_767 · über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung)

Die zuständigen Visumbehörden können zum Zwecke der Erstellung von Berichten und Statistiken, ohne dass ihnen die Identifizierung einzelner Antragsteller ermöglicht wird, ausschließlich folgende Daten abfragen:
1.Statusinformationen;
2.die zuständige Visumbehörde, einschließlich ihres Standorts;
3.derzeitige Staatsangehörigkeit des Antragstellers;
4.Grenze der ersten Einreise;
5.Datum und Ort des Antrags oder der Entscheidung über das Visum;
6.Kategorie des beantragten oder erteilten Visums;
7.Art des Reisedokuments;
8.Gründe für Entscheidungen in Bezug auf das Visum oder den Visumantrag;
9.die zuständige Visumbehörde, einschließlich ihres Standorts, die den Visumantrag abgelehnt hat, und das Datum der Ablehnung;
10.die Fälle, in denen derselbe Antragsteller bei mehreren Visumbehörden ein Visum beantragt hat, mit Angabe dieser Visumbehörden, ihres Standorts und der Daten der Ablehnung;
11.Zweck der Reise;
12.die Fälle, in denen die in Artikel 9 Nummer 6 aufgeführten Daten gemäß Artikel 8 Absatz 5 Satz 2 faktisch nicht bereitgestellt werden konnten;
13.die Fälle, in denen die in Artikel 9 Nummer 6 aufgeführten Daten gemäß Artikel 8 Absatz 5 Satz 2 aus rechtlichen Gründen nicht bereitgestellt werden mussten;
14.die Fälle, in denen einer Person, die die in Artikel 9 Nummer 6 aufgeführten Daten gemäß Artikel 8 Absatz 5 Satz 2 faktisch nicht bereitstellen konnte, ein Visum verweigert wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 17 REG_2008_767 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 17 REG_2008_767 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.