Art. 9 – Daten bei der Antragstellung

REG_2008_767 · über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung)

Die Visumbehörde gibt folgende Daten in den Antragsdatensatz ein:
1.Antragsnummer;
2.Statusinformation, aus der hervorgeht, dass ein Visumantrag gestellt wurde;
3.Behörde, bei der der Antrag gestellt wurde, einschließlich ihres Standorts, und Angabe, ob der Antrag bei dieser Behörde in Vertretung eines anderen Mitgliedstaats gestellt wurde;
4.folgende Daten aus dem Antragsformular: a) Nachname, Geburtsname (frühere(r) Nachname(n)); Vorname(n); Geschlecht; Datum, Ort und Land der Geburt; b) derzeitige Staatsangehörigkeit und Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Geburt; c) Art und Nummer des Reisedokuments, ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum und Ablauf der Gültigkeit; d) Ort und Datum der Antragstellung; e) beantragte Visumkategorie; f) folgende Angaben zu der Person, die eine Einladung ausgesprochen hat und/oder verpflichtet ist, die Kosten für den Lebensunterhalt des Antragstellers während des Aufenthalts zu tragen: i) bei einer natürlichen Person Nachname und Vorname sowie Anschrift der Person, ii) bei einem Unternehmen oder einer anderen Organisation Name und Anschrift des Unternehmens/der anderen Organisation sowie Nachname und Vorname der Kontaktperson in diesem Unternehmen/dieser Organisation; g) Hauptreiseziel und Dauer des geplanten Aufenthalts; h) Zweck der Reise; i) geplanter Tag der Ein- und Ausreise; j) geplanter Grenzpunkt der ersten Einreise oder geplante Durchreiseroute; k) Wohnort; l) derzeitige Beschäftigung und Arbeitgeber; bei Studenten: Name der Ausbildungsstätte; m) im Fall von Minderjährigen Nachname und Vorname(n) des Vaters und der Mutter des Antragstellers;
5.ein Foto des Antragstellers entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1683/95;
6.Fingerabdrücke des Antragstellers gemäß den maßgeblichen Bestimmungen der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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