ErwGr. 10

REG_2009_1007 · über den Handel mit Robbenerzeugnissen

Um die gegenwärtige Fragmentierung des Binnenmarktes zu beheben, ist es erforderlich, die geltenden Vorschriften zu harmonisieren und gleichzeitig Tierschutzaspekte zu berücksichtigen. Um Hindernisse für den freien Verkehr derartiger Erzeugnisse auf wirksame und verhältnismäßige Weise zu beseitigen, sollte das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen grundsätzlich nicht erlaubt sein, damit das Vertrauen der Verbraucher wiederhergestellt und gleichzeitig den Tierschutzbedenken voll Rechnung getragen wird. Da sich die Bedenken der Bürger und Verbraucher auch auf das Töten und Häuten von Robben als solches beziehen, sind auch Maßnahmen erforderlich, mit denen die hinter der Vermarktung von Robbenerzeugnissen stehende Nachfrage und somit auch die hinter der kommerziellen Robbenjagd stehende wirtschaftliche Nachfrage verringert wird. Um eine wirksame Durchsetzung zu gewährleisten, sollten die harmonisierten Vorschriften im Hinblick auf eingeführte Produkte zum Zeitpunkt oder am Ort der Einfuhr durchgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 10 REG_2009_1007 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 10 REG_2009_1007 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.