über bestimmte Maßnahmen zur Unterstützung der Bestandserhaltung gegenüber Ländern, die nicht nachhaltigen Fischfang zulassen
REG_2012_1026 · 9 Artikel · 12 Erwägungsgründe
- Art. 1Gegenstand und Anwendungsbereich
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Länder, die nicht nachhaltigen Fischfang zulassen
- Art. 4Maßnahmen gegenüber Ländern, die nicht nachhaltigen Fischfang zulassen
- Art. 5Allgemeine Anforderungen an die gemäß dieser Verordnung verabschiedeten Maßnahmen
- Art. 6Verfahren vor der Verabschiedung von Maßnahmen gegenüber Ländern, die nicht nachhaltigen Fischfang zulassen
- Art. 7Geltungsdauer der Maßnahmen gegenüber Ländern, die nicht nachhaltigen Fischfang zulassen
- Art. 8Ausschussverfahren
- Art. 9Inkrafttreten
Erwägungsgründe (12)
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