Art. 15 – Finanzielle Unterstützung für Erzeugerorganisationen oder Vereinigungen von Erzeugerorganisationen

REG_2013_1379 · über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1184/2006 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates

Maßnahmen zur Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen, die die Gründung oder Umstrukturierung von Erzeugerorganisationen oder von Vereinigungen von Erzeugerorganisationen zum Ziel haben, können gemäß einem künftig zu erlassenden Rechtsakt der Union zur Festlegung der Bedingungen für die finanzielle Unterstützung der Meeres- und Fischereipolitik im Zeitraum 2014-2020 finanzielle Unterstützung erhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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