Art. 10 – Austausch bewährter Verfahren

REG_2014_223 · zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen

Die Kommission ermöglicht – unter anderem über eine Website – den Austausch von Erfahrungen, den Kapazitätenaufbau und die Vernetzung sowie die Verbreitung relevanter Ergebnisse im Bereich der nichtfinanziellen Unterstützung für die am stärksten benachteiligten Personen.
Einschlägige Organisationen, die den Fonds nicht nutzen, können ebenfalls einbezogen werden.
Darüber hinaus konsultiert die Kommission mindestens einmal pro Jahr die Organisationen, die die Partnerorganisationen auf Unionsebene vertreten, zur Durchführung der Unterstützung aus dem Fonds und erstattet im Anschluss an diese Konsultation dem Europäischen Parlament und dem Rat zu gegebener Zeit Bericht.
Die Kommission ermöglicht auch die Verbreitung relevanter und mit dem Fonds zusammenhängender Ergebnisse, Berichte und Informationen im Internet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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