ErwGr. 50

REG_2014_223 · zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen

Es muss ein Rechtsrahmen festgelegt werden, der für solide Verwaltungs- und Kontrollsysteme sowie für eine angemessene Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten im Rahmen der geteilten Verwaltung sorgt. Daher sollte der Aufgabenbereich der Kommission bestimmt und präzisiert werden, und es sollten angemessene Vorschriften für die Vornahme von finanziellen Berichtigungen durch die Kommission festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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