Art. 19 – Überblick

REG_2014_468 · zur Einrichtung eines Rahmenwerks für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen zuständigen Behörden und den nationalen benannten Behörden innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM-Rahmenverordnung)

Dieser Teil legt a) die allgemeinen Vorschriften für die Arbeitsweise des SSM in Bezug auf die Funktionen der EZB und der NCAs und b) die Bestimmungen fest, die von der EZB bei der Durchführung eines EZB-Aufsichtsverfahrens anzuwenden sind.
Die allgemeinen Grundsätze und Bestimmungen, die zwischen der EZB und den NCAs in enger Zusammenarbeit gelten, sind in Teil IX dieser Verordnung festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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