ErwGr. 15

REG_2016_2031 · über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 228/2013, (EU) Nr. 652/2014 und (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 69/464/EWG, 74/647/EWG, 93/85/EWG, 98/57/EG, 2000/29/EG, 2006/91/EG und 2007/33/EG des Rates

Für die schnelle und wirksame Tilgung von Schädlingen sind die Prävention und die frühzeitige Feststellung ihres Auftretens außerordentlich wichtig. Die Mitgliedstaaten sollten daher in Regionen, in denen das Auftreten eines Unionsquarantäneschädlings bisher nicht festgestellt wurde, Erhebungen zum Auftreten dieses Schädlings durchführen. Angesichts der Zahl der Unionsquarantäneschädlinge und des für die Durchführung dieser Erhebungen benötigten Zeit- und Ressourcenaufwands sollten die Mitgliedstaaten Mehrjahresprogramme für solche Erhebungen ausarbeiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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