ErwGr. 16

REG_2016_2031 · über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 228/2013, (EU) Nr. 652/2014 und (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 69/464/EWG, 74/647/EWG, 93/85/EWG, 98/57/EG, 2000/29/EG, 2006/91/EG und 2007/33/EG des Rates

Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, bei Verdacht auf Auftreten bestimmter Unionsquarantäneschädlinge oder der Bestätigung dieses Verdachts Maßnahmen zu erlassen, die insbesondere die Tilgung und Eindämmung der Schädlinge, die Einrichtung von abgegrenzten Gebieten sowie Erhebungen, Notfallpläne, Simulationsübungen und Aktionspläne zum Gegenstand haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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