ErwGr. 43

REG_2016_794 · über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates

Im Rahmen der Strafverfolgungszusammenarbeit werden personenbezogene Daten verarbeitet, die sich auf unterschiedliche Kategorien von betroffenen Personen beziehen. Daher sollte Europol eine möglichst klare Unterscheidung zwischen personenbezogenen Daten in Bezug auf unterschiedliche Kategorien von betroffenen Personen vornehmen. Personenbezogene Daten von Opfern, Zeugen und Personen, die im Besitz sachdienlicher Informationen sind, sowie personenbezogene Daten von Minderjährigen sollten besonders geschützt werden. Europol sollte sensible Daten nur verarbeiten, wenn diese Daten andere, bereits von Europol verarbeitete personenbezogene Daten ergänzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.02.2025

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