Art. 65 – Year-Ahead-Szenarien

REG_2017_1485 · zur Festlegung einer Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb

(1)Alle ÜNB entwickeln gemeinsam eine Liste von Year-Ahead-Szenarien, anhand deren sie den Betrieb des Verbundübertragungsnetzes für das folgende Jahr abschätzen. Diese Szenarien müssen es ermöglichen, den Einfluss des Verbundübertragungsnetzes auf die Betriebssicherheit zu ermitteln und zu bewerten. Die Szenarien müssen folgende Variablen umfassen: a) elektrische Last; b) Bedingungen im Zusammenhang mit dem Beitrag erneuerbarer Energieträger; c) festgelegte Import-/Exportpositionen, einschließlich vereinbarter Referenzwerte, die eine Zusammenführung (Merging) ermöglichen; d) die Erzeugungsstruktur für den Fall, dass alle Erzeugungsanlagen vollständig zur Verfügung stehen; e) die Year-Ahead-Netzentwicklung.
(2)Bei der Entwicklung der gemeinsamen Liste von Szenarien berücksichtigen die ÜNB a) die typischen Muster des grenzübergreifenden Austauschs für verschiedene Verbrauchshöhen und Anteile erneuerbarer Energieträger sowie der konventionellen Stromerzeugung; b) die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Szenarien; c) mögliche Abweichungen von den betrieblichen Sicherheitsgrenzwerten für jedes Szenario; d) die Höhe der Stromerzeugung der an Verteilernetze angeschlossenen Gesamteinrichtungen zur Stromerzeugung und die Höhe des Verbrauchs der an Verteilernetze angeschlossenen Verbrauchsanlagen.
(3)Gelingt es den ÜNB nicht, die in Absatz 1 genannte gemeinsame Liste von Szenarien zu erstellen, verwenden sie die folgenden Standard-Szenarien: a) Winterhöchstlast, 3. Mittwoch im Januar des laufenden Jahres, 10:30 MEZ; b) Wintermindestlast, 2. Sonntag im Januar des laufenden Jahres, 03:30 MEZ; c) Frühjahrshöchstlast, 3. Mittwoch im April des laufenden Jahres, 10:30 MEZ; d) Frühjahrsmindestlast, 2. Sonntag im April des laufenden Jahres, 03:30 MEZ; e) Sommerhöchstlast, 3. Mittwoch im Juli des vorangegangenen Jahres, 10:30 MEZ; f) Sommermindestlast, 2. Sonntag im Juli des vorangegangenen Jahres, 03:30 MEZ; g) Herbsthöchstlast, 3. Mittwoch im Oktober des vorangegangenen Jahres, 10:30 MEZ; h) Herbstmindestlast, 2. Sonntag im Oktober des vorangegangenen Jahres, 03:30 MEZ;
(4)ENTSO (Strom) veröffentlicht jedes Jahr bis zum 15. Juli die für das Folgejahr erstellte gemeinsame Liste von Szenarien mit einer Beschreibung der Szenarien und dem Zeitraum, während dessen diese Szenarien anzuwenden sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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