Art. 69 – Week-Ahead-Einzelnetzmodelle und gemeinsame Week-Ahead-Netzmodelle

REG_2017_1485 · zur Festlegung einer Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb

(1)Falls zwei oder mehr ÜNB dies für notwendig halten, bestimmen sie die repräsentativsten Szenarien für die Koordination der Betriebssicherheitsanalyse ihrer Übertragungsnetze für den Week-Ahead-Zeitbereich und entwickeln analog zu der in Artikel 67 Absatz 1 genannten Methode für die Erstellung des gemeinsamen Year-Ahead-Netzmodells auf der Grundlage der Year-Ahead-Einzelnetzmodelle eine Methode für die Zusammenführung der Einzelnetzmodelle.
(2)Jeder in Absatz 1 genannte ÜNB erstellt bzw. aktualisiert seine Week-Ahead-Einzelnetzmodelle anhand der gemäß Absatz 1 festgelegten Szenarien.
(3)Die in Absatz 1 genannten ÜNB oder Dritte, an die die in Absatz 1 genannte Aufgabe delegiert wurde, erstellen die gemeinsamen Week-Ahead-Netzmodelle nach der gemäß Absatz 1 entwickelten Methode, wobei sie die gemäß Absatz 2 erstellten Einzelnetzmodelle verwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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