ErwGr. 18

REG_2018_1240 · über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1077/2011, (EU) Nr. 515/2014, (EU) 2016/399, (EU) 2016/1624 und (EU) 2017/2226

Es sollte möglich sein, einen Antrag im Namen des Antragstellers in das ETIAS einzugeben, wenn der Reisende aus welchen Gründen auch immer selbst nicht in der Lage ist, den Antrag zu erstellen. In solchen Fällen sollte der Antrag von einem Dritten, der von dem Reisenden dazu ermächtigt wurde oder rechtlich für ihn verantwortlich ist, eingereicht werden, wobei dieser Dritte seine eigenen Personalien im Antragsformular anzugeben hat. Es sollte für Reisende möglich sein gewerbliche Mittlerorganisationen zu ermächtigen, einen Antrag zu erstellen und einzureichen. Die ETIAS-Zentralstelle sollte bei jeder Meldung von Missbrauch seitens gewerblicher Mittlerorganisationen angemessen reagieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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