ErwGr. 19

REG_2018_1240 · über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1077/2011, (EU) Nr. 515/2014, (EU) 2016/399, (EU) 2016/1624 und (EU) 2017/2226

Zur Gewährleistung der Vollständigkeit des Antrags und der Kohärenz der eingereichten Daten sollten Parameter festgelegt werden, mit denen die Zulässigkeit des Antrags auf Erteilung einer Reisegenehmigung überprüft werden kann. Beispielsweise könnte eine solche Überprüfung die Verwendung von Reisedokumenten ausschließen, die in weniger als drei Monaten ablaufen, bereits abgelaufen sind oder vor mehr als 10 Jahren ausgestellt wurden. Die Überprüfung sollte durchgeführt werden, bevor der Antragsteller zur Entrichtung der Gebühr aufgefordert wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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