ErwGr. 22

REG_2018_1240 · über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1077/2011, (EU) Nr. 515/2014, (EU) 2016/399, (EU) 2016/1624 und (EU) 2017/2226

Die vom Antragsteller mitgeteilten personenbezogenen Daten sollten durch ETIAS ausschließlich zum Zwecke der Beurteilung verarbeitet werden, ob mit der Einreise des Antragstellers in die Union ein Risiko für die Sicherheit, ein Risiko der illegalen Einwanderung oder ein hohes Epidemierisiko in der Union verbunden sein könnte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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