Art. 18 – Führen von Protokollen auf zentraler Ebene

REG_2018_1862 · über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission

(1)eu-LISA stellt sicher, dass jeder Zugriff auf personenbezogene Daten und jeder Austausch solcher Daten innerhalb der CS-SIS für die in Artikel 12 Absatz 1 genannten Zwecke protokolliert werden.
(2)Die Protokolle müssen insbesondere Folgendes enthalten: die Historie der Ausschreibung, das Datum und die Uhrzeit der Datenverarbeitung, die für die Abfrage verwendeten Daten, eine Angabe zu den verarbeiteten Daten sowie die persönliche und eindeutige Nutzerkennung der zuständigen Behörde, die die Daten verarbeitet.
(3)Abweichend von Absatz 2 dieses Artikels müssen die Protokolle bei Abfragen anhand von daktyloskopischen Daten oder von Gesichtsbildern gemäß Artikel 43 die Art der für die Abfrage verwendeten Daten anstelle der tatsächlichen Daten enthalten.
(4)Die Protokolle dürfen nur für die in Absatz 1 genannten Zwecke verwendet werden und werden drei Jahre, nachdem sie angelegt wurden, gelöscht. Die Protokolle, die die Historie von Ausschreibungen beinhalten, werden drei Jahre nach Löschung der betreffenden Ausschreibung gelöscht.
(5)Die Protokolle können länger als für die in Absatz 4 genannten Zeiträume gespeichert werden, wenn sie für ein bereits laufendes Kontrollverfahren benötigt werden.
(6)eu-LISA hat im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Zugang zu den Protokollen, damit sie eine Eigenkontrolle durchführen und das einwandfreie Funktionieren der CS-SIS sowie die Datenintegrität und -sicherheit gewährleisten kann. Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat im Rahmen seiner Zuständigkeiten auf Anfrage Zugang zu diesen Protokollen, damit er seine Aufgaben wahrnehmen kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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