ErwGr. 4

REG_2020_749 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Chlorat in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) hat von 2014 bis 2018 Überwachungsdaten gesammelt, um die Präsenz von Chloratrückständen in Lebensmitteln und Trinkwasser zu untersuchen. Aus diesen Daten ging hervor, dass die vorhandenen Chloratrückstände häufig den Standard-RHG von 0,01 mg/kg überschreiten und dass die Rückstandsgehalte je nach Quelle und Erzeugnis variieren. Daraus folgt, dass es derzeit selbst bei Anwendung guter Praxis nicht möglich ist, Chloratrückstände zu erzielen, bei denen der geltende Standard-RHG von 0,01 mg/kg eingehalten wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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