ErwGr. 5

REG_2020_749 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Chlorat in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Die Behörde hat ein wissenschaftliches Gutachten zu den Risiken für die öffentliche Gesundheit im Zusammenhang mit Chlorat in Lebensmitteln (4) abgegeben. In diesem Gutachten hat die Behörde eine duldbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) von 3 μg/kg Körpergewicht pro Tag und eine akute Referenzdosis (ARfD) von 36 μg/kg Körpergewicht festgelegt. Die Behörde gelangte zu dem Schluss, dass auf Grundlage der im Jahr 2014 gesammelten Daten die akute ernährungsbedingte Exposition gegenüber Chlorat die ARfD nicht überschritten hat. In den europäischen Ländern überschritt die durchschnittliche ernährungsbedingte Exposition gegenüber Chlorat die TDI in einigen Bevölkerungsgruppen, darunter Säuglinge und Kleinkinder mit leichtem bis mäßigem Jodmangel.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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