ErwGr. 6

REG_2020_749 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Chlorat in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Um die Chloratgehalte zu senken und die Exposition durch koordinierte Maßnahmen in mehreren einschlägigen und zusammenhängenden Bereichen zu verringern, vereinbarten die Mitgliedstaaten im Jahr 2017 einen fachbereichsübergreifenden Aktionsplan, der eine Reihe von parallel durchzuführenden Maßnahmen umfasst, zum Beispiel Maßnahmen im Bereich Trinkwasser und Hygiene sowie die Festlegung vorläufiger Rückstandshöchstgehalte für Lebens- und Futtermittel.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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